Antrag + Voraussetzungen

Antrag + Voraussetzungen. Wir helfen dir!

Nach der Anmeldung in deiner Fahrschule Thimm musst du einen Führerscheinantrag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen. Zuständig ist die
jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder Landratsamt der Stadt bzw. des Landkreises in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist. Die reguläre
Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags ist ca. 4 Wochen – 8 Wochen. Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst du schon Fahrstunden fahren und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag und damit deine
Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig.
Folgende Unterlagen benötigen wir von dir in den beschriebenen Formaten, um den Antrag bei der Stadt oder Gemeinde online für dich stellen zu können: (alternativ kannst du alle Unterlagen persönlich bei der Stadt oder Gemeinde deines ersten Wohnsitzes abgeben)

Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite, pdf oder Bilddatei)

✓ Bisheriger Führerschein, falls vorhanden Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Gültigkeitsdauer unbegrenzt. Nicht nötig bei schon vorhandenem deutschen Führerschein. (Vorder- und Rückseite, pdf oder Bilddatei)
✓ Sehtest vom Optiker oder Augenarzt. Gültigkeitsdauer 2 Jahre. (pdf oder Bilddatei)
✓ 1 aktuelles biometrisches Passfoto (selber aufnehmen, Hals-/Kopfausschnitt vor weißer
Wand ohne Schatten; Bilddatei)
✓ Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde ca. 45 €

Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren – BF17:

✓ Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite, pdf oder Bilddatei)
✓ Bearbeitungsgebühr je eingetragene Begleitperson ca. 10,- € (Stand 01.09.15)

Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine):

✓ Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein. (Vorder- und Rückseite, pdf oder Bilddatei)
✓ Übersetzung des Führerscheins durch z. B. den ADAC oder Ausländerbehörde oder Botschaft (pdf)
✓ Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig wenn es im Führerschein steht.
✓ Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland.
✓ evtl. zusätzlich Sehtest, Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort, Prüfung in Theorie und/oder Praxis (pdf)